Nachdem der europäische Rat der Wirtschaftsminister den umstrittenen Entwurf für ein Gesetz computerimplementierter Erfindungen am 7. März durchgewunken hat, liegt es jetzt am EU-Parlament, wie damit weiter verfahren wird.
Gegenwärtig wartet das europäische Parlament auf die vollständigen Unterlagen des Ratsbeschlusses. Hat es diese in der Hand, muß es entscheiden, ob der Entschluß tatsächlich einen gemeinsamen Standpunkt des Rates darstellt. Der Rechtsausschuß des Parlaments hat detaillierte Aufzeichnungen der von Formverstößen geprägten Ratssitzung angefordert.
Sollte das Parlament diesen gemeinsamen Standpunkt erkennen können, wird es mit der zweiten Lesung der Richtlinie beginnen. Falls das Parlament die Entscheidung des Rates jedoch anzweifelt, wird der Parlamentspräsident über das weitere Vorgehen entscheiden. Dies könnte dann nach bereits eingegangenen Anträgen auf einen Neustart des Gesetzgebungsverfahrens hinauslaufen.