Erster Jahresbericht des EuD: Mißbrauch von Visa- und Asyldaten

In seinem ersten Jahresbericht für 2004 warnt der europäische Beauftragte für Datenschutz, Peter Johan Hustinx, vor dem Mißbrauch von Visa- und Asyldaten für allgemeine Fahndungszwecke der Polizei.

Mit Blick auf das kommende Jahr verweist Hustinx auf die geplante Sammlung von Visa-Daten. Die europäische Staaten möchten diese gern längerfristig speichern, um einer Wiederholung abgelehnter Einreiseanträge bei anderen Botschaften vorzubeugen. Hustinx sieht in dieser Absicht an sich kein Problem, wenn sie der letztendliche Zweck der Datensammlung ist. Das scheint im europäischen Rat der Innen- und Justizminister aber noch nicht endgültig geklärt zu sein.

Neben den Visa-Daten bestehe nach Hustinx auch bei den Asyldaten eine Mißbrauchsgefahr.
Der Chef der europäischen Behörde für Datenschutz [EDPS] wendet sich damit gegen die Bestrebungen einiger Mitgliedsstaaten, die Angaben über Flüchtlinge und Einreisende aus Drittländern auch für allgemeine Fahndungszwecke der Polizei zu verwenden.

Insbesondere dreht sich die Debatte um das Eurodac-System, für das Hustinx eine eingehende Prüfung ankündigt. In der Datenbank Eurdac werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern gesammelt, um die betreffenden Personen gegebenenfalls in das EU-Land ihrer Einreise zurückschicken zu können. Wie viele andere EU-Datenbanken wird auch Eurodac bilateral geöffnet.

Um allgemein den Schutz personenbezogener Daten in europäischen Institutionen zu garantieren, verweist Hustinx auf geplante Datenschutzrichtlinien: „The EDPS will develop guidelines on the processing of traffic and billing data of different kinds of electronic communications (telephone, e-mail, mobile phone, internet, etc.) in the European institutions, with a view to clarifying and enhancing the safeguards currently applying to such processing operations.“

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 31. März 2005
 Kategorie: Nachricht
 Tags:

Schreibe einen Kommentar