Nachdem am 1. April das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit dem Bankgeheimnis den Garaus gemacht hat, machen die zuständigen Behörden bereits in den ersten Wochen regen Gebrauch von den neuen Schnüffelmöglichkeiten. Wie die Bild-Zeitung berichtet, fragen Finanz- und Sozialamter, Erziehungsgeldstellen, Stadverwaltungen, das BaföG-Amt und Wohngeldstellen die privaten Konten 2000 mal täglich ab.
Laut der Süddeutschen Zeitung, strebe man nach Angaben eines Sprechers des Bundesfinanzministeriums tatsächlich die Marke von 2000 Überprüfungen täglich an, liege aber derzeit noch deutlich darunter. Grund dafür ist die noch nicht abgeschlossene Automatisierung des Systems. Erst ab 2006 rechnet man mit möglichen 50.000 Anfragen pro Tag.
Damit könnten dann über 18 Millionen Konten jährlich durschleuchtet werden. Das sind 3.6 Prozent aller 500 Millionen deutschen Konten und Depots. Abgefragt werden dürfen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse der 60 Millionen Kontoinhaber und aller Bevollmächtigten (z. B. Ehegatten), außerdem Anzahl und Nummern aller Konten, Depots, Bausparverträge.
Die Befugnisse reichen noch weiter: Denn auch gelöschte Konten können die Ämter noch 3 Jahre lang abfragen. Wenn der Sachbearbeiter dann Steuerhinterziehung oder Sozialmißbrauch vermutet, darf er bei der Bank auch Kontostand und -bewegungen einsehen.
Während bei den großen Parteien keine Proteste zu hören sind, fordert die FDP die Wiederherstellung des Bankgeheimnis. Die Schnüffelei werde dem Bürger noch teuer zu stehen kommen, so die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz. Indes kündigen sich tatsächlich die ersten ‚unerwarteten‘ Kosten an: Die bei den Abfragen entstehenden Unkosten werden die Banken auf die Kunden umlegen, wie es aus Branchenkreisen heißt.