Auf der Europäischen Datenschutzkonferenz forderten die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten einen verbesserten Datenschutz bei grenzüberschreitender Kriminalitätsbekämpfung.
Dies gilt insbesondere für den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf Datensätze anderer Mitgliedstaaten. Hier sehen die Datenschutzbeauftragten einen Nachholbedarf in der Vereinheitlichung von Datenschutznormen für notwendig. Insgesamt gelte das für den öffentlichen und privaten Bereich des Datenschutzrechts.
Der Datenschutz müsse in einheitlichen, für den Bürger durchschaubaren Regeln formuliert werden, da nur so das Grundrecht auf Datenschutz wirksam durchgesetzt werden könne. Wenn eine durch Grenzen unbehinderte polizeiliche Zusammenarbeit eingeführt werden soll, so müsse auch ein entsprechend wirksamer Datenschutz garantiert werden, so Peter Schaar, BfD.