Vorratsdatenspeicherung rechtens? Klage gegen T-Online verhandelt.

Das Amtsgericht Darmstadt hat am gestrigen Donnerstag die Klage gegen die Vorratspeicherung bei T-Online verhandelt. Der Kläger, Holger Voss aus Münster, wirft T-Online vor, Verbindungsdaten unrechtmäßig bis zu 80 Tage lang aufzubewahren.

Laut Voss sei es dem Anwalt von T-Online nicht gelungen, die fragliche 80tägige Speicherfrist ausreichend zu begründen. Laut § 6 TDDSG (Teledienstdatenschutzgesetz) ist die Speicherung von Verbindungsdaten nur dann erlaubt, wenn dies zu Abrechnungszwecken notwendig ist. T-Online speichert die Daten aber bis zu 80 Tage nach Rechnungsstellung.

Das es auch anders geht, zeigt der Internetprovider Lycos. Wenngleich die kürzlich veröffentlichten Informationen erst einer Klage bedurften, speichert Lycos selbst keinerlei Verbindungsdaten. Der Vertragspartner von Lycos, T-Systems, speichert zwar einige problematische Daten, wie die Ortsnetzkennzahl des Einwahlknotens und die DSL-Anschlussbandbreite, aber keine IP-Adressen.

Holger Voss war vor zwei Jahren wegen eines satirischen Beitrags in einem Forum bei Telepolis angeklagt und freigesprochen worden. Die damalige Klage war erst möglich geworden, nachdem T-Online die entsprechenden Verbindungsdaten herausgegeben hatte. In der Folge hatte Voss seinerseits eine Klage gegen T-Online angekündigt. Das Amtsgericht Darmstadt will nun bis zum 30. Juni ein entsprechendes Urteil verkünden.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 20. Mai 2005
 Kategorie: Nachricht
 Tags:

Schreibe einen Kommentar