Korrekturen am Telemediengesetz gefordert

Acht Gruppen der Zivilgesellschaft legen heute einen überarbeiteten Forderungskatalog für das geplante, neue Telemediengesetz vor. Der Gesetzentwurf wird derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam mit den Ländern erarbeitet und soll bis zur Sommerpause vorliegen.

Die acht Organisationen fordern unter Federführung des Juristen Dr. Patrick Breyer zahlreiche Änderungen zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens in die neuen Medien. Grundsätzlich sollen demnach so wenig persönliche Daten wie möglich gespeichert werden. Ebenso verlangen sie eine entsprechende, transparente Verarbeitung.

Die Korrektorvorschläge beziehen sich auf das derzeit gültige Teledienstegesetz (TDG) vom 22. Juli 1997 (BGBl I S. 1870) in der geänderten Fassung vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3721). Das TDG und der Mediendienstestaatsvertrag sollen zukünftig durch das neue Telemediengesetz ersetzt werden.

Bereits im Februar diesen Jahres hatte Dr. Patrick Breyer eine Liste von Änderungsvorschlägen an den Gesetzgeber geschickt. Der erste dann im April vorgelegte Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums ignorierte die Mehrzahl dieser Vorschläge und sieht zudem eine weitere Absenkung des bestehenden Datenschutzniveau vor. Der überarbeitete Forderungskatalog wendet sich daher insbesondere gegen den geplante Abbau des Datenschutzniveaus.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 26. Mai 2005
 Kategorie: Nachricht
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