Am Freitag verabschiedete der Bundestag das lange verschleppte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit rot-grüner Mehrheit. Damit bekommen Bürger der Bundesrepublik die Möglichkeit, Akten bei Bundesbehörden einzusehen und die gespeicherten Daten bei Bundesbehörden abzufragen.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfD)wird mit diesem Gesetz auch Bundesbeauftragter für Informationsfreiheit. Er kann somit auch angerufen werden, wenn Bürger sich in ihrem Recht auf Informationsfreiheit verletzt sehen.
Ausnahmen gelten allerdings für „militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr“, Sicherheitsbereiche, Regulierungsbehörden sowie sämtliche Informationen über „fiskalische Interessen des Bundes“, die der Bürger weiterhin nicht einsehen darf. Das kritisiert die FDP, der das Gesetz nicht weit genug gehe. So dürften Behörden in ihrer Gänze nicht von der Akteneinsicht ausgeschlossen werden. Die Union wiederum sieht in dem Gesetz eine überflüssige Maßnahme, da es genügend Möglichkeiten zur Einsicht in Informationen bereits gebe und das Gesetz zu einer zusätzlichen Belastung von Verwaltung und Gerichten führe.
Der Bundesrat ist bei diesem Gesetz einspruchsberechtigt. Der Einspruch kann jedoch vom Bundestag mit einer „Kanzlermehrheit“ überstimmt werden. Durch den straffen Zeitplan wird diese Abstimmung allerdings wohl nicht mehr durch den aktuellen Bundestag durchgeführt werden können.
Laut BfD Peter Schaar seien Informationsfreiheit und Datenschutz zwei Seiten einer Medaille, da sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Außerdem sei er optimistisch, dass die Behörden die verbesserte Transparenz als Chance zu einer bürgernäheren Verwaltung begriffen.