Biometriepässe rechtswidrig?

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfD), Dr. Peter Schaar, hält die für Herbst geplante Einführung biometrischer Reisepässe für „verfassungsrechtlich höchst problematisch“. Dies erklärte Schaar auf dem Camp Discordia des Chaos Computer Club am Sonnabend in Berlin.

Verfassungsrechtlich bedenklich sei konkret die Art der Einführung der neuen Pässe. Der Bundesminister des Inneren, Otto Schily, möchte die Ausweise auf Basis einer EU-Richtlinie ohne weitere Befragung des nationalen Parlaments in Umlauf bringen. Da die neuen Dokumente aber die bürgerlichen Grundrechte direkt betreffen, ist nach Schaars Ansicht eine parlamentarische Debatte notwendig.

Neben diesen rechtlichen Bedenken kritisiert Schaar auch die geplante technische Umsetzung mittels RFID-Chips und dem Basic Access Control System (BAC) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Da die Pässe zur Zugriffssteuerung via BAC auf eine optische Leseplatte gelegt werden müssen, gehe der Vorteil des RFID-Chips verloren. Daher würde der vormals angedachte 3D-Barcode wieder völlig ausreichen.

Das BAC habe überdies deutliche Sicherheitsmängel, da die für einen Lesezugriff auf den Ausweis notwendigen Daten (Name und Geburtsdatum des Inhabers, Paß-Nummer, Verfallsdatum des Passes) vielen Stellen bekannt sind. Letztlich bleibt auch weiterhin unklar, ob die deutschen Pässe von ausländischen Behörden gelesen werden können.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 12. Juni 2005
 Kategorie: Nachricht
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