Entegen dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die akustische Wohnraumüberwachung bei mehr Straftaten zulässig sein, als zuvor vorgesehen. Abhören ist nun auch bei Verdacht auf Bildung krimineller Vereinigungen mit terroristischem Hintergrund, diversen Sexualstraftaten und bei einigen Betrugstatbeständen erlaubt.
Hintergrund der Einigung ist die im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht geforderte Überarbeitung der Abhörverordnung bis zum Juli. Dementsprechend stand der Gesetzgeber unter Zeitdruck. Im Falle eines Scheiterns im Vermittlungsausschuß hätte dem Großen Lauschangriff das Aus gedroht.
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- Virtuelles Datenschutzbüro: „Der BfD zum zum Großen Lauschangriff“
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- BVerfGH: „Mitteilung zur Klage gegen Großen Lauschangriff“
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