Mit der Verfassungsbeschwerde werden folgende Punkte der des neuen Telekommunikationsgesetzes angegriffen, die primär datenschutzrechtlich besonders bedenklich sind:
- die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten),
- das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen (z.B. Vorratsspeicherung von Internet-Nutzungsdaten zur „Missbrauchsbekämpfung“),
- die weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern,
- die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.
Die an der Beschwerde beteiligten Unternehmen sind E-Mail-Provider. Sie wehren
sich dagegen, dass sie laut TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) teuren Abhörboxen auf eigene Kosten vorhalten müssen, obwohl sie so gut wie nie Anfragen der Sicherheitsbehörden erhalten.
Die beteiligten Privatpersonen argumentieren, es sei grob unverhältnismäßig,
persönliche Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein
Bruchteil dieser Daten zur „Missbrauchsbekämpfung“ einmal nützlich sein könnte.
Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, kündigt
an, auch gegen die aktuell von der Bundesregierung geplante Vorratsspeicherung
von Kommunikations- und Bewegungsdaten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
zu wollen.