Der Angeklagte, Andreas-Thomas Vogel, zeichnete sich verantwortlich für die als Online-Demonstration angekündigte Blockade der Lufthansa-Webseite am 20. Juni 2001. Ziel der im Rahmen der Kampagne ‚Kein Mensch ist illegal‘ durchgeführten Aktion war es, die Online-Übertragung der Aktionärsversammlung zu unterbinden. Damit sollte auf die durch die Lufthansa durchgeführten Abschiebungen von Asylbewerbern hingewiesen und ein Image-Schaden des Transportunternehmens erreicht werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Aktion unter Anstiftung zur Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) falle. Potentielle Besucher der Webpräsenz der Lufthansa seinen massiv an ihrem Vorhaben gehindert worden. Damit sei auch der Lufthansa selbst erheblicher Schaden zugefügt worden, den das Unternehmen bezüglich Gegenmaßnahmen auf über 40.000 EUR bezifferte.
Die Demonstration sei nach Ansicht des Gerichts nichts anderes als eine sogenannte Denial of Service (DOS) Attacke gewesen, weshalb sich der Beschuldigte nicht auf das Recht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes berufen könne. Ungeachtet dessen hatte Vogel vergeblich versucht, die Demonstration anzumelden. Das Ordnungsamt Köln sah sich gegenüber einer solchen vermeintlich neuartigen Demonstrationsform aber überfordert und erklärte sich für nicht zuständig.
Der Verteidiger des Verurteilten Thomas Scherzberg kündigte eine Revision vor dem Landes- bzw. Oberlandesgericht an. Scherzberg: „Es ging darum, neue Protestformen im virtuellen Raum auszuprobieren … elektronisch zivilen Ungehorsam.“
- Tagesschau: „Erster Online-Demonstrant zu Geldstrafe verurteilt“
- Heise News: „Angeklagter im Prozess um Online-Blockade verurteilt“
- de.internet.com: „Online-Demonstranten gegen die Lufthansa verurteilt“
- Die Tageszeitung: „Antirassistischer Online-Protest vor Gericht“
- Die alten Webseiten zur Online-Demonstration