Biometrische Reisedokumente: Papier passiert Bundesrat.

Die Verordnung zur Änderung paßrechtlicher Vorschriften, die vom Bundeskabinett bereits am 22. Juni 2005 gebilligt wurde, hat am Freitag den Bundesrat passiert. Damit schafft die Legislative die notwendigen Voraussetzungen für die Ausgabe neuer Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ab 1. November 2005 geschaffen.

Zunächst wird der der neue Paß das Gesichtsbild in digitalisierter Form enthalten, ab März 2007 zusätzlich zwei elektronische Fingerabdrücke. Deutschland entspricht damit als erstes europäisches Land der im Januar 2005 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur Normung von Sicherheitsmerkmalen in Ausweisen.

Bundesinnenminister Otto Schily, der diese Richtlinie selbst forciert und mit verabschiedet hat, nutzt die Anschläge von London, um der Dringlichkeit der neuen Pässe Nachdruck zu verleihen. Demnach böten biometrische Verfahren einen deutlichen Sicherheitsfortschritt, was technische Experten, wie etwa der Chaos Computer Club, durchaus anders sehen. Schilys Kommentar:

„Die Bombenanschläge in London sind in furchtbarer Weise Ausdruck der aktuellen Bedrohung durch den internationalen Terror. Ein Aspekt der Terrorbekämpfung ist die Sicherheit von Reisedokumenten. Durch den Einsatz biometrischer Verfahren wird die Fälschungssicherheit der Dokumente erhöht und der Missbrauch durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber verhindert. Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist.“

Praktische Fragen rund um den sogenannten ePass werden im unter www.bmi.bund.de beantwortet. Für Bürgerinnen und Bürger, die sich speziell zu weiterhin umstrittenen, technischen Sicherheitsaspekten des Passes informieren möchten, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die E-Mail-Adresse ePass@bsi.bund.de sowie eine entsprechende Hotline 01805-274 300 (08-18 Uhr, 12 ct/min) eingerichtet.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 9. Juli 2005
 Kategorie: Nachricht
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