Gemäß der EU-Richtlinie von 1995 sollen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz völlige unabhängig arbeiten. In Deutschland unterliegen sie indes einer staatlichen Aufsicht. n Deutschland behalten die Regierungen der Länder dagegen mit Hilfe von „Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht“ die Oberhand, kritisiert die Kommission. Deutschland erhält nun Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Eingeleitet wurde das Verfahren durch den Jurist Patrick Breyer. Seiner Ansicht nach stehen die staatlichen und datenschutzrechtlichen Interessen gegenwärtig in Konflikt miteinander: Der Staat sei aus Gründen der inneren Sicherheit an einer möglichst breiten Datenspeicherung interessiert. Die Datenschutzbehörden hingegen sind nur dem Schutz der persönlichen Daten der Bürger verpflichtet.
Desweiteren sei zu beobachten, daß staatliche Aufsichtsbehörden auf Eingaben von Bürgern eher lethargisch reagierten, während sich Datenschutzbeauftragte in der Regel sehr engagiert für die Bürgerrechte einsetzten.
Breyer zufolge wurden staatliche Aufsichtsrechte in der Vergangenheit wiederholt zu massiven Eingriffen in die Arbeit der Aufsichtsbehörden genutzt. Auf Druck des Hessischen Innenministeriums wurde beispielsweise die generelle Vorratsspeicherung von IP-Adressen durch den Internetprovider T-Online für rechtmäßig erklärt. Inzwischen ist gerichtlich festgestellt, dass eine solche verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung unzulässig ist.