IBM setzt der Nutzung genetischer Daten von Mitarbeitern Grenzen

Zwar sind DNA-Analysen noch nicht weit verbreitet, doch das ungeheure Potential von Erbgutuntersuchungen zum Beispiel für Krankversicherung oder Arbeitgeber läßt sich bereits heute unschwer erahnen. Gerade IBMs wachsende Präsenz auf dem medizinischen Markt deutet auf das besondere Verhältnis der Firma gegenüber solchen Problemen hin.

Daher begrüßen Datenschutzexperten und Bürgerrechtler die freiwillige Selbstverpflichtung von IBM. Arthur L. Caplan, Direktor des Zentrums für Bioethik an der Universit von Pennsylvania hält diesen Schritt im Rahmen des Fortschritt der Biotechnologie für notwendig: „If you want a genomic revolution, then you better have policies, practices and safeguards that give people comfort and trust.“

Die von Caplan genannten Notwendigkeit wird durch einzelne Fallbeispiele, in denen genetische Daten von Mitarbeitern mißbraucht wurde, untermauert. Der wohl bekannteste Fall bezieht sich auf die Bahnunternehmen Burlington Northern und Santa Fe Railway Company. Beide hatten im Jahr 2002 Blutproben von 36 Angestellten genommen. Ohne deren Wissen wurden die darin enthaltene DNA auf Erbkrankheiten hin untersucht. Ziel war es nachzuweisen, daß bestimmte Erkrankungen der Betroffenen erblich bedingt seien und nicht auf Überbeanspruchung bei der Arbeit beruhen.

Um solchen Situationen zukünftig vorzubeugen hat der Senat in diesem Jahr ein Antidiskriminierungsgesetz bezüglich genetischer Informationen mit 98 zu 0 Stimmen beschlossen. Die Krankversicherer halten Gesetzesinitiativen dieser Art für überflüssig. Der große Industrieverband, America’s Health Insurance Plans, torpedierte das Papier dennoch nicht.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 10. Oktober 2005
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