Bereits seit anderthalb Jahren dauert die Diskussion über eine Speicherpflicht von Telekommunikationsverbindungsdaten, die von Großbritannien, Frankreich, Schweden und Spanien gefordert wird. Im Juni dieses Jahres wurde das diesjährige Herbsttreffen der Minister, das heute stattfand, als letzter Verabschiedungstermin von der britischen Ratspräsidentschaft ins Spiel gebracht. Dies ist allerdings gescheitert.
Das Scheitern der Ratsverordnung wurde durch eine Ablehnung von Staaten mit restriktiver Datenschutzgesetzgebung verursacht, darunter auch Deutschland und Österreich. Zum einen lehnten diese Staaten eine Mindestspeicherpflicht von sechs Monaten ab, sondern beharren darauf, dass die Daten nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen, zum anderen war auch umstritten, wer die Kosten der Speicherung tragen müsse, der Staat oder die Telekommunikationsunternehmen.
Nun liegt ein ähnlicher Vorschlag von Justizkommisar Franco Frattini vor, der Mitte Dezember dem Europäischen Parlament vorgelegt werden soll. Der britische Innenminister Charles Clarke fordert nun vom Parlament, diesen Vorschlag ohne lange Diskussionen anzunehmen, während Tony Bunyan von der Bürgerrechtsvereinigung Statewatch eine strenge Prüfung verlangt, schließlich sei die Pauschalüberwachung von 450 Mio. Bürgern der EU keine „unkontroverse Maßnahme“. Ähnlich argumentiert auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx, der ebenfalls grundsätzliche Bedenken gegen die Maßnahme hegt.
Die britische Ratspräsidentschaft haben auch einen vierpünktigen Forderungskatalog vergelegt, auf dessen Grundlage mit dem Parlament über die Speicherpflicht verhandelt werden soll: Auf jeden Fall müssten Internetzugangsdaten und Daten über nicht erfolgreiche Anrufe gespeichert werden. Da dies bislang in einigen Staaten noch nicht üblich ist, sieht der Vorschlag eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Desweiteren müssten die Daten mindestens sechs Monate bei Internetzugängen und zwölf Monate bei Telefongesprächen gespeichert werden, jedoch sollen Mitgliedstaaten auch längere Speicherungen erlaubt werden.
Eine Entschädigungsregelung sieht der Vorschlag nicht vor, dies sollen die einzelnen Staaten auf nationaler Ebene regeln.