Die IFPI (Internationaler Verband der Musikindustrie) hat das EU-Parlament aufgefordert, die Richtlinie zur Datenspeicherpflicht zu verschärfen. Konkret will die IFPI das Recht auf Dateneinsicht auf alle Straftatbestände ausweiten, d.h. auch auf Verstöße gegen das Urheberrecht.
Der aktuelle Entwurf der Richtlinie, die zuletzt am 7. November im europäischen Rat diskutiert wurde, sieht eine Einsicht in personenbezogene Telekommunikationsdaten nur bei Verdacht auf Terrorismus oder organisiertes Verbrechen vor.
Bereits 2001 verabschiedete das EU-Parlament eine Copyright-Richtlinie, die der Musik- und Filmindustrie weitgehende Auskunftsrechte auch ohne Gerichtsbeschluss bei ISPs (Internet Service Provider) erlaubt.
Der europäische Rat der Innen- und Justizminister hatte zudem schon wiederholt gefordert, zusätzlich die MAC-Adressen zu speichern. Nur so sei die erwähnte Copyright-Richtlinie sinnvoll umzusetzen.