In der Diskussion um eine Novellierung des Telemedienrechts wurden bislang Datenschutzaspekte kaum behandelt. Elf Organisationen legen deshalb dem Bundeswirtschaftsministerium einen Forderungskatalog vor, in dem genau dieses Versäumnis ausgeräumt werden soll.
Wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Zusammenführung des Teledienstegesetzes und des Mediendienstestaatsvertrags, wonach bislang für Internetangebote eine gemischte Zuständigkeit aus Bundes- und Landesrecht gilt.
Insbesondere die Sammlung und Aufzeichnung von Daten, die bei der Internetnutzung anfallen, sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Dies diene auch dem vielbeschworenen Kampf gegen unerwünschte E-Mailwerbung („Spam“), Diebstahl von persönlichen Daten („Phishing“) und Überwachung des Nutzerverhaltens durch Spyware und Tracking.
Da der bisherige Entwurf für ein neues Telemediengesetzes, der im Frühjahr dieses Jahres beschlossen werden soll, sogar eine Absenkung des bisherigen Datenschutzniveaus vorsieht, würden Verbraucher vor den obigen Gefahren deutlich weniger geschützt, auch sei dann eine anonyme Benutzung von Internetdiensten im Vergleich zu ihren Äquivalenten in der realen Welt nicht mehr möglich.
Zu den elf Organisationen, die den Aufruf unterzeichnet haben, gehören die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Der Große Bruder, ausgearbeitet und formuliert hat die Forderungen der Jurist Patrick Breyer.