EU-Rat und Bundestag pro Vorratsdatenspeicherung

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Europäische Rat der Innen- und Justizminister die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten beschlossen. Nach jahrelangen Streitigkeiten ist nun der Weg für eine einheitliche Gesetzgebung innerhalb der EU frei. In Zukunft müssen also die elektronischen Spuren der EU-Bürger bei den Telekommunikationsunternehmen für sechs bis 24 Monate gespeichert werden. Gegenstimmen gab es von Irland und der Slowakei, weil sie die Rechtmäßigkeit des Verfahrens anzweifeln, allerdings ist zum Beschluss nur eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen im Rat nötig.

Zuvor hat bereits der Bundestag den Weg frei gemacht, als er mit den Stimmen von Union und SPD eine Entschließung zustimmte, die eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung für verfassungsrechtlich möglich und gleichzeitig diese Mindestanforderung für ausreichend hält. Neben Verfahrenstechnischen Einwänden brachten die Oppositionsparteien Befürchtungen zum Ausdruck, dass wieder Grundrechte unter dem Vorwand der Terror- und Verbrechensbekämpfung beschnitten würden.

Redner der Koalition brachten zum Ausdruck, dass Strafverfolger die Verbindungsdaten nicht bei Bagatelldelikten anfordern dürften, jedoch ist im Koalitionsvertrag geregelt, dass Sicherheitsbehörden bei „mittels Telekommunikation begangener“ Straftaten Zugriff auf die Daten der TK-Unternehmen haben sollten.

Proteste gegen die Beschlüsse kommen von Datenschützern und Providern. Datenschützer sehen in den Beschlüssen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre, insbesondere die weitergehende Entscheidung des Bundestags, die nicht nur bei schweren Verbrechen den Zugriff auf die Daten gestatten. Einer Verfolgung kleinerer Vergehen stehe nichts mehr im Wege, besonders die Musikindustrie dürfte sich wohl darauf freuen.

Die Provider sehen vor allem eine Kostenlawine auf sich zurollen, obwohl Zugriffe auf die Daten der Netzbetreiber zumindest in Deutschland von den staatlichen Stellen entlohnt werden müssen. Jedoch sei dies Sache des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland selbst und nicht in der Richtlinie geregelt, was zu Wettbewerbsverzerrung führen könne. Unter diesen Voraussetzungen fordern sie, dass die Richtlinie nicht innerhalb von 18 Monaten umgesetzt wird, wie es eigentlich laut der EU-Verträge geschehen müsse.

Seit November 2005 ist auch eine offizielle Petition gegen die Speicherung an den Bundestag eingereicht, die online unterzeichnet werden kann.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 23. Februar 2006
 Kategorie: Nachricht
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