Entwurf für neues Urheberrecht vorgelegt

Hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Bagatellklausel in den Entwürfen der alten Bundesregierung noch verteidigt, so spricht sie sich jetzt deutlich dagegen aus. In der Praxis würde sich hingegen nichts ändern: Wer beispielsweise aktuell im Kino anlaufende Filme sich bereits aus dem Internet lade, würde sich nach beiden Entwürfen strafbar machen, während die Staatsanwaltschaft nach §153 der Strafprozessordnung von einer Verfolgung absehen könne, wenn die Schuld des Täters gering sei, und kein öffentliches Interesse an einer Bestrafung bestünde.

Im Januar wurde noch über eine Bagatellklausel diskutiert, jedoch stieß diese auf starke Ablehnung innerhalb der Union, weshalb sie nun nicht mehr im aktuellen Entwurf vorhanden ist. Weiterhin sollen aber Downloads von „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ strafbar bleiben und für nicht-gewerbliche Rechtsbrecher mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Des weiteren soll das Recht auf Privatkopie erhalten bleiben, jedoch wird weiterhin das Umgehen von wirksamen Kopierschutzmaßnahmen verboten bleiben.

Die Vergütungspauschale für Speichermedien und Geräte soll nach diesem Entwurf auf maximal fünf Prozent des Gesamtpreises gedeckelt werden, da andere Regelungen sich wettbewerbsverzerrend ausgewirkt hätten, so Zypries. Allerdings würde sich der Staat aus der konkreten Festlegung auf Vergütungssätze zurückziehen und diese Urheberrechtsvertreter mit den Geräteherstellern aushandeln lassen.

Ebenfalls marktwirtschaftlich sollen Preise für digitale Kopien von Wissenschaftsliteratur geregelt werden. Darauf spezialisierte Dienste dürften dies allerdings nur dann anbieten, wenn die Verlage selbst keine entsprechenden Dienste anbieten.

Kritik am Entwurf kommt zum einen von den Verwertungsgesellschaften, aber auch von Verbraucherschützern. Durch die Deckelung auf fünf Prozent des Neukaufpreises für die Vergütungspauschale befürchten die VG Wort und die GEMA massive Einbrüche ihrer Einnahmen bis hin zum Ausfall der Einnahmen, da der Preiskampf zwischen den Herstellern immer härter würde.

Verbraucherschützer und der Chaos Computer Club befürchten indessen eine Kriminalisierung der meist jugendlichen Filesharer und eine Überlastung der Gerichte mit entsprechenden Verfahren. Insbesondere hätte die Politik die Verbraucher an eine „immer hemmungsloser werdende Rechteverwerterlobby“ ausgeliefert.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 31. März 2006
 Kategorie: Nachricht
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