Ausweise mit biometrischen Merkmalen: Finanzierung durch Datenverkauf?

Die Bundesregierung zieht in Erwägung, die ab 2008 ausgestellten digitalen Personalausweise mit einem kostenpflichtigen Zugriff von Unternehmen auf die gespeicherten Daten zu finanzieren. Die Rede ist von 40 bis 50 Cent pro Datensatz. Dazu ist eine Änderung des Personalausweisgesetzes von 1984 nötig, das jeden Bundesbürger ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzuzeigen, und das ebenfalls den Datenaustausch zwischen den Behörden regelt.

Die neuen Ausweise werden neben Unterschrift, Gesichtsbild und Fingerabdrücke auch „andere biometrischen Daten“ beinhalten, so die Gesellschaft für Informatik (GI) in einer Stellungnahme. Mit dem Verkauf der Daten an Unternehmen ließe der Staat nicht nur zu, dass Bürger informationell durchleuchtet werden, sondern auch gesundheitlich, da sich ein Gesamtbild einer Person bis hin zu Gefährdungen durch Süchte und Erbkrankheiten erstellen lässt, so die GI weiter.

Das Bundesinnenministerium bestätigte entsprechende Gedankenspiele, jedoch seien diese bislang nur in der Machbarkeitsdiskussion. Jedoch sieht die GI bereits einen Fehler, dies auch nur in Erwägung zu ziehen. Hartmut Pohl, Sprecher des GI-Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit: „Es kann nicht Aufgabe der Regierung eines demokratisch verfassten Staates sein, Interessierten einen vollständigen und nicht mehr beherrschbaren Zugriff auf personenbezogene Daten seiner Bürger/innen zu ermöglichen oder auch nur zu erleichtern.“

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 15. April 2006
 Kategorie: Nachricht
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