Informationsfreiheit bei ALGII: Klage gegen Bundesagentur für Arbeit

Der Wuppertaler Sozialhilfe- und Erwerbslosenverein Tacheles versucht seit Januar Einsicht in Vorschriften und Dienstanweisungen der BA zum Arbeitslosengeld II (ALGII) zu bekommen. Die BA hat die Herausgabe bis heute mit Verweise auf technische Schwierigkeiten verzögert.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte auf Anfrage von Tacheles zuerst erklärt, die Dokumente im Internet zu veröffentlichen. Dies sei laut BA bis jetzt wegen technischer Probleme nicht möglich gewesen. Tacheles sieht das anders:

„In der Kommunikation und Schriftverkehr mit der Bundesagentur (BA) wurde deutlich, dass sie dem Informationsbegehren von Tacheles letztendlich nicht nachkommen will.“

Diese laut Tacheles „stetige Verzögerungstaktik“ hat den Verein dazu bewogen die BA nun zur Herausgabe oder Veröffentlichung der angeforderten Informationen gerichtlich zu zwingen.

Tacheles beruft sich in der Klage auf das am 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dieses sieht die unverzügliche Herausgabe der im Sinne des IFG begehrten Daten vor und setzt eine maximale Frist von vier Wochen. Seit dem ersten IFG-Begehren von Tacheles am 2. Januar sind nun aber schon mehr als drei Monate verstrichen.

Update vom 14.07.2006:

Der Verein bekam jetzt vom Düsseldorfer Sozialgericht Recht: Die BA muss die mehr als 1000 Dokumente veröffentlichen, allerdings bekam sie dafür unterschiedliche Fristen. Sollten diese nicht eingehalten werden können, so muss die BA den Verein quartalsweise darüber informieren.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 20. April 2006
 Kategorie: Nachricht
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