Neue Datenschutzbestimmungen bei AT&T – Reaktion auf EFF-Klage?

Nachdem die Electronic Frontier Foundation die Telekommunkationsfirma AT&T wegen Verletzung des Datenschutzes verklagt hat, trat am 16.06.2006 eine Änderung der Datenschutzbestimmungen bei AT&T in Kraft.Die neuen Bestimmungen enthalten einen Passus, wonach persönlichen Daten der Kunden können jetzt von der Firma verwendet werden, um „ihre legitimen Geschäftsinteressen zu schützen, Dritte abzusichern oder auf dem Rechtswege zu reagieren“.

In den ersten Abschnitten der neuen Datenschutzbestimmungen ist nur von Abrechnungsdaten („your account information“) die Rede, für die AT&T als Geschäftsunterlagen jetzt sogar das Eigentumsrecht einfordert. Dies war bislang nicht der Fall, auch ist dies weder in den USA noch in Europa üblich. Nach der Definition des Unternehmens bestehen diese Daten aus Kontakt- und Rechnungsdaten, sowie die vom Kunden verwendeten Geräte.

Somit fallen Kommunikationsinhalte nicht unter diese Definition, sind also nicht das Eigentum der Firma. Allerdings wird im einem späteren Abschnitt allgemein von Kundendaten („your information“) gesprochen, die die Firma verwenden kann, um sie bei Gerichtsbeschlüssen herauszugeben, aber auch bei „Situationen, die mögliche Gefahren für die körperliche Unversehrtheit einer Person“. Dies wird als Reaktion auf die Klage der EFF gewertet, um die Herausgabe der Daten an die National Security Agency (NSA) nachträglich zu rechtfertigen.

Der Rechtsprofessor Paul Goldstein von der Stanford University meinte beispielsweise zu den neuen Datenschutzbestimmungen im San Francisco Chronicle lapidar, dass man von ihnen keinen Datenschutz erwarten dürfe.

Da AT&T das größte Telekommunikationsunternehmen in den USA ist, ist es vielen Kunden nicht möglich, zu einer anderen Firma zu wechseln, insbesondere nutzen viele Konkurrenten die Netze von AT&T. Somit sind auch deren Kunden von der Maßnahme betroffen.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 26. Juni 2006
 Kategorie: Nachricht
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