Als das Terrorismusbekämfungsgesetz beschlossen wurde, wurde gleichzeitig eine Überprüfung desselben innerhalb von fünf Jahren angeordnet. Ziel dieser Regelung war ursprünglich, die Zweckmäßigkeit des Gesetzes und die Erfolge, die sich daraus ergeben, zu bewerten, und die Einschränkungen der Freiheitsrechte, die sich aus dem Gesetz ergeben, im Bedarfsfall wieder abzuschaffen.
Die Bundesregierung plant nun genau im Gegensatz zum Geist dieser Regelung die Gesetze sogar weiter zu verschärfen. Künftig sollen die Geheimdienste die Befugnis erhalten, Auskünfte bei Banken, Post, Telekommunkations- und Luftfahrtunternehmen einzuholen, auch bei der Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland einzuholen, wenn entsprechende Straftaten die Bereitschaft zur Gewaltanwendung fördern.
Die deutschen Geheimdienste sollen des weiteren die Möglichkeiten erhalten, Verdächtige zur Fahndung im Schengen Information System auszuschreiben, sowie Auskünfte über Kontodaten nach dem dem Kreditwesensgesetz einzuholen. Insbesondere die Befugnisse des Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischen Abschirmdienst (MAD) würden erweitert, da sie bislang keine Rechte auf Dateneinsicht haben.
Auch auf die Daten von Fahrzeughaltern aus dem Register des Kraftfahrtbundesamtes sollen Geheimdienste Zugriff erhalten, jedoch würde der BND keine Befugnis zum Zweck der sogenannten Eigensicherung im Inland erhalten, so die Innenpolitiker der Koalition. Dies bleibe weiterhin Aufgabe des Verfassungsschutzes.
Kritik kommt vom Bundesbeauftragen für Datenschutz, Peter Schaar, da die Trennung von Polizei und Geheimdiensten weiter aufgelöst würde. Auch Politiker von Grünen und PDS sehen diese Gefahr und kritisieren die Benutzung der Angst vor islamistischen Terrorismus zur Beschneidung von Bürgerrechten.