Kampagne gegen Urheberrechtsreform

Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (vzbv) greifen nun aktiv in die Diskussion um die Reform des Urheberrechts ein, da sie durch den gegenwärtigen Entwurf eine Entrechtung der Verbraucher sehen. Sie rufen zu einer Brief- und E-Mailaktion auf, die die Bundestagsabgeordneten für das Thema sensibilisieren soll.

Ein Musterbrief liegt hierzu in allen Verbraucherzentralen aus und ist auch online verfügbar. Ziel ist es, Lobbying im Sinne der Verbraucher zu betreiben und dem Lobbying der Musikindustrie entgegenzuwirken. Damit soll das Recht auf Privatkopien erhalten und eine Kriminalisierung von Verbrauchern als Raubkopierer verhindert werden. Dies wird auch durch eine Studie des vzbv untermauert, die aufzeigt, dass „Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht […] die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum“ machen, wie es Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand, formulierte.

Infolge dieser Tendenzen hat sich der vzbv auch entschlossen, Anbieter von Software und Musikdateien abzumahnen, namentlich wurden Apple mit dem Dienst iTunes, die Deutsche Telekom AG (T-Com) u.a. mit Musicload, Nero und ciando genannt.

  • Beim iTunes Music Store wird angemahnt, dass gekaufte Dateien nicht auf Abspielgeräten der Konkurrenz funktionieren, Verkauf und Weitergabe der Dateien nicht gestattet wird, technische Schutzmaßnahmen nicht umgangen werden dürfen und die Vertragsbedingungen einseitig zu Lasten der Kunden geändert werden.
  • Bei der T-Com sind nach Ansicht der Verbraucherschutzzentralen die Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend, insbesondere bei Musicload seien die Geschäftsbedingungen verteilt und mit vielen Querverweisen überfrachtet.
  • Nero verpflichtet die Nutzer, die Originaldatenträger und Sicherheitskopien an einem gesicherten Ort aufzubewahren und die Firma bei einem Verkauf der Software schriftlich zu informieren.
  • Besondere Aufmerksamkeit verdient der Fall des E-Book-Händlers ciando: Ein Weiterverkauf der Daten ist verboten und ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Nutzer nach erfolgtem Download nicht möglich.

Deshalb fordern die Verbraucherschützer konkret:

  • Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
  • Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
  • Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
  • Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
  • Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.
 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 14. Juli 2006
 Kategorie: Nachricht
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