Diskussion um Verwendung von Mautdaten zur Verbrechensaufklärung

Bislang dürfen die Daten, wie die aufgezeichneten Videobilder der Mautbrücken, nur zu Abrechnungszwecken gespeichert und verwendet werden. Dies war eine notwendige Vorschrift, um die Zustimmung von Datenschützern zum Abrechnungsverfahren zu gewinnen. Diese Daten sollen nun nach dem Willen von Innenpolitikern der CDU/CSU und Gewerkschaft der Polizei (GdP) Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von schweren Straftaten zur Verfügung stehen.

Nach der Abrechnung der Mautgebühr muss die mit dem Inkasso der LKW-Maut beauftragte Firma Toll Collect die Daten löschen, jedoch darf die Firma die Daten maximal zwei Monate lang speichern . Weitergehende Befugnisse haben dagegen der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr als Aufsichtsbehörde.

In einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur spricht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nicht prinzipiell gegen eine Nutzung der Mautdaten zu Fahndungszwecken aus. Falls vorhandene Daten zur Aufklärung von Verbrechen beitragen können, würde er sich einer Gesetzesänderung nicht in den Weg stellen. Jedoch dürfe nicht bei jedem Verbrechen, in das ein Lastwagen involviert ist, automatisch ein Zugriff auf die Mautdaten erfolgen. Schaar wörtlich: „Nur, andererseits muss man feststellen, die Forderungen gehen ja sehr viel weiter. Man hat die Vorstellung, dass man Toll Collect zu einer Art Fahndungssystem umbaut, wo dann erst mal diese Daten gesammelt werden, nur um möglicherweise dann geschehen Straftaten besser auf die Spur zu kommen.“

Eine ähnliche Meinung vertritt auch die Humanistische Union. Nils Leopold, Mitglied des Bundesvorstandes, hält einen generellen Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf an Mautstellen anfallende Verkehrsdaten und Bilder für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 6. August 2006
 Kategorie: Nachricht
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