Wie das Bundesinnenministerium (BMI) mitteilt, hat das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Errichtung einer zentralen Antiterrordatei (ATD) beschlossen. Dort sollen einerseits Informationen von verdächtigen Personen und andererseits zeitlich begrenzt projektbezogene Daten abgelegt werden.
Zu den verdächtigen Personen werden erstens Grunddaten wie Name und Geburtsdatum gespeichert, die der Identifikation dienen. Des weiteren werden sogenannte erweiterte Grunddaten aufgenommen, die unter anderem die Religionszugehörigkeit, Bankverbindungen, Schließfächer, E-Mail-Adressen und Kontaktpersonen betreffen.
Während die Grunddaten immer sichtbar sind, erhalten interessierte Behörden nur auf Nachfrage Zugriff auf die erweiterten Grunddaten. Eine Möglichkeit zur sofortigen Einsicht besteht jedoch im Ernstfall (Eilfall genannt). Hier befürchten Datenschützer Missbrauch, da nicht ganz klar ist, wann ein Eilfall vorliegt.
Standort der ATD ist das Bundeskriminalamt (BKA). Neben dem BKA haben folgende Behörden lesenden und schreibenden Zugriff auf die ATD: Die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter (LKAs), die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Zollkriminalamt.
Jeder Zugriff auf die ATD soll protokolliert werden. Betroffene können bei BKA nachfragen, welche Daten über sie gespeichert worden sind. Die ATD wird auch geheime Daten enthalten, die nicht unmittelbar für jede Behörde sichtbar sein werden. Start für die ATD wird nach einem mehrmonatigen Probelauf laut BMI März 2007 sein.