Flugpassagierdaten: Interimslösung zwischen EU und USA

Vertreter der Europäischen Kommission und der USA haben sich auf ein Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten geeinigt. Die Lösung gilt übergangsweise bis Juni 2007 und war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof im Mai den aktuellen Vertrag wegen fehlender Rechtsgrundlage für ungültig erklärt hatte.

In Zukunft werden bis zu 34 Datensätze von Fluggesellschaften an das Department of Homeland Security (DHS) statt an den Zoll übermittelt, jedoch müssen die Gesellschaften die Daten selbst übermitteln und der US-Behörde keinen Zugriff auf das Buchungssystem selbst mehr gestatten. Im Gegenzug darf allerdings das DHS die Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelung innerhalb der USA zur Terrorbekämpfung auch anderen Behörden wie der Central Intelligence Agency (CIA) und dem Federal Bureau of Investigation (FBI) übermitteln.

Im November sollen dann bereits die Gespräche über ein dauerhaften Abkommen beginnen. Ein ähnliches Abkommen wird gegenwärtig auch für den Austausch von Passagierdaten innerhalb der EU vorbereitet, allerdings muss dies von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 7. Oktober 2006
 Kategorie: Nachricht
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