Videoüberwachung in Deutschland und Österreich

In Hessen wurde zur Fußball-Weltmeisterschaft die Videoüberwachung vorübergehend ausgeweitet. Im Vorfeld wurde versprochen, die installierte Infrastruktur wieder abzubauen. Allerdings möchte das hessische Innenministerium mit Blick auf die nach eigenen Aussagen gestiegene Terrorgefahr die Anlagen weiter betreiben.

Die Polizei bekam während der WM Zugriff auf die Bilder von Überwachungskameras der U-Bahnhöfe in Frankfurt und des Frankfurter Flughafens. Zusätzlich hat Frankfurter Verkehrsgesellschaft eine neue Sicherheitszentrale eingerichtet, die die 212 installierten Kameras kontrolliert, weitere Kameras installiert werden. Das Innenministerium will den Zugriff der Polizei auf private Videoüberwachungssysteme weiter ausbauen.

In Österreich wurde die erste privat betriebene Videoüberwachungsanlage überhaupt genehmigt. Hierfür ist dort eine Prüfung durch die Datenschutzkommission notwendig, die in diesem Fall über sieben Monate dauerte. Die aufgezeichneten Daten müssen nach 48 Stunden gelöscht werden und dürfen nur durch qualifiziertes Personal nach dem Vier-Augen-Prinzip durchsucht werden. Da dieses Verfahren als Präzedenzfall herangezogen werden kann, werden zukünftig Genehmigungen möglicherweise schneller erteilt.

Bislang hatte nur der öffentliche Nahverkehr der Stadt Wien eine Genehmigung zum Betrieb einer Kameraüberwachungsanlage, deren zweijähriger Probebetrieb um weitere zwei Jahre verlängert wird. Dadurch soll festgestellt werden, ob die Einrichtung überhaupt geeignet ist, ihr Ziel zu erfüllen: Die Verringerung des Schadens durch Vandalismus, sei es durch Überführung oder Abschreckung der Täter. Allerdings belaufen sich die Investitionen auf 3,7 Mio. Euro, während der jährliche Schaden durch Sachbeschädigung im Wiener Nahverkehr um 200.000 Euro jährlich reduziert werden soll.

Nach Schätzungen einer Wiener Rechtsanwältin werden in Österreich mehr als 100.000 illegale Videoüberwachungen durchgeführt. Sie beruft sich auf Auskünfte von Herstellern und Installateuren entsprechender Anlagen. Betreiber nicht genehmigter Anlagen drohen eine Strafe von 9.445 Euro und unter Umständen kostspielige Unterlassungsklagen Betroffener.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 21. Oktober 2006
 Kategorie: Nachricht
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