Das Parlament hat mit großer Mehrheit drei Berichte angenommen, die den Rahmen für den Ausbau der Schengen-Informationssystem (SIS) festlegen, das gegenwärtig über 16 Mio. Einträge beinhaltet. Damit soll die Fahndung nach Personen und Gegenständen auch für die neuen EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz geöffnet werden, die ebenfalls dem Schengener Abkommen beigetreten ist.
Mit der Annahme der Berichte soll die Überprüfung der Datenbank durch den EU-Datenschutzbeauftragen und das Europäische Parlament erleichtert werden, ein von der deutschen Bundesregierung eingebrachter Vorschlag, neben der Polizei auch Geheimdiensten den Zugriff auf die Daten zu erlauben, wurde abgelehnt, da dies nach Meinung einiger Abgeordneter dieser Kontrolle zuwiderlaufe.
Mit dem neuen System, SIS II, soll es auch möglich sein, biometrische Daten wie digitalisierte Fingerabdrücke und Geischtsbilder in die Datenbank einzutragen, allerdings nur nach einer speziellen Qualitätsprüfung, da neben den datenschutzrechtlichen auch finanzielle Belange bedacht werden müssen: Der aktuelle Standort in der Nähe von Strasbourg ist wegen der Statik und der ungenügenden Klimatisierung nicht für die Aufnahme weiterer Rechner geeignet, so dass möglicherweise sogar ein weiterer Standort notwendig wird.
Zwar soll mit SIS II die Verknüpfung von Fahndungsdaten möglich sein, also eine flüchtige Person mit einem gestohlenen Fahrzeug, jedoch nur dann, wenn sich eine „eindeutige operationale Notwendigkeit“ ergibt, die biometrischen Merkmale sollen nur dann überprüft werden können, wenn eine Person bereits durch eine andere Suche im System gefunden wurde und deren Identität bestätigt werden soll.