Funkchips: Diskussion um Datenschutz

Die Bundesregierung hält gegenwärtig eine datenschutzrechtliche Beurteilung speziell für den Einsatz von RFID-Chips nicht für notwendig. Währenddessen demonstriert ein Informatikprofessor die Probleme der Technik anhand neuer Kreditkarten mit RFID.Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU lehnen einen Antrag der FDP ab, der bis Ende des Jahres den gesetzlichen Rahmen für eine Selbstverpflichtung der Industrie zum Datenschutz beim Einsatz von RFID-Chips fordert. Da die Chips nur Waren identifizierten, seien sie datenschutzrechtlich nicht von Belang, so Mitglieder der Regierungsfraktionen.

Für den Einsatz von Funkchips in EC- und Kundenkarten sei der Rahmen durch das Bundesdatenschutzgesetz bereits ausreichend gegeben. Auch gebe es eine ähnliche Diskussion innerhalb der Europäischen Union, deren Ergebnisse abgewartet werden sollten. Allerdings nähmen die Fraktionen Bedenken von Verbrauchern ernst und würden die Entwicklung weiter beobachten.

Nach Meinung der Linksfraktion habe die heimliche Verknüpfung von RFID und Kundenkarten bei der Metro AG der Wirtschaft die Möglichkeit zur Selbstregulierung bereits verbaut. Sie fordert eine eindeutige gesetzliche Regelung. Die Grünen heißen den Antrag im Prinzip gut, jedoch sei der Zeitrahmen zu kurz angelegt, da wichtige Fragen geklärt werden müssten, insbesondere sei neben einer klaren und eindeutigen Selbstverpflichtung der Industrie auch eine rechtliche Regelung für Details notwendig.

Währenddessen liefern einige Kreditkartenunternehmen zumindest in den USA bereits ihre Karten mit integrierten RFID-Chips aus. Diese Chips können mit einfachen Methoden beim Versand ausgelesen werden, wie Forscher der Universität von Massachusetts demonstrierten.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 28. Oktober 2006
 Kategorie: Nachricht
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