Die bundesdeutsche Personenkennziffer kommt. Der Bundesrat hat für diese einheitliche Identifikationsnummer am Freitag grünes Licht gegeben. Ab 1. Juli erhält damit jeder Bundesbürger eine entsprechende Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer soll eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung ermöglichen. Bisher wurden die Steuernummern lediglich dezentral bei den insgesamt ca. 5500 Meldebehörden geführt. Diese werden ab Juli nächsten Jahres zusammengefasst, so dass jeder Bürger bis Ende September 2007 eine persönliche Identifikationsnummer erhält
Folgende Daten werden zusammen mit der Nummer gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensnamen oder Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige Anschrift der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung und Sterbetag.
Diese Daten werden nicht nur ein Leben lang gespeichert sondern auch darüber hinaus etwa für Erbschaftsangelegenheiten oder Fälle von Steuerhinterziehung. Die Speicherfrist endet erst spätestens zwanzig Jahren nach dem Tod bzw. wenn die Daten „zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind“.
Die Personenkennziffer wurde als solche bereits am 15. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Abgabenordnung mit deren § 139b beschlossen. Proteste von Datenschützern, insbesondere der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) blieben ungehört.
Die DVD bezeichnete die Einführung der Identifikationsnummer bereits damals als unverhältnismäßig. Insbesondere sei nicht sichergestellt, dass die so gespeicherten Daten nicht auch für andere Zwecke verwendet werden. Entsprechende Erfahrung hat man diesbezüglich in der DDR mit der sogenannten Personenkennzahl (PKZ) sammeln können.