Nachdem die Innenminister von Bund und Ländern, sowie das Bundeskabinett die gemeinsame Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten beschlossen haben, fand am Montag eine Anhörung zu diesem Thema im Innenausschuss des Bundestags statt. Dabei wurden unterschiedliche Stimmen laut.
Während die Vertreter der Verfassungsschutzämter, des Bundeskriminalamts (BKA) und zwei Rechtsprofessoren die Vorschläge im Großen und Ganzen für verhältnismäßig und notwendig erachten, kommt Kritik von Datenschützern.
Die Rechtswissenschaftler befinden die Trennung von Grund- und Volldaten für ein gutes System zur Trennung der verschiedenen Datenbanken, die miteinander verknüpft werden, nehmen jedoch durchaus auch die Bedenken der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) und des Bundesbeauftragen für Datenschutz Peter Schaar ernst, die in dieser Datei das Instrument einer Überwachung beim geringsten Verdacht sehen.
Konkret kritisiert Schaar, dass die Geheimdienste nicht nur die Daten von Terrorverdächtigen eintragen sollen, sondern auch die von Kontaktpersonen. Damit würden auch Daten von Bewohnern eines Studentenwohnheims, in dem ein Verdächtiger wohnt, in die Datenbank gelangen. Des weiteren sei im Gesetzesentwurf nicht explizit festgelegt, welche Daten in die Datei aufgenommen werden sollen, oder ob andere Stellen Zugang erhalten.