Am gestrigen Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die gemeinsame Datenbank von Terrorverdächtigen von Polizei und Geheimdiensten angenommen. Gegen die Stimmen der Opposition stimmte der Bundestag für die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei. Das Gesetz wird auf fünf Jahre befristet sein, insgesamt 38 Behörden werden damit verpflichtet, Daten über mögliche terroristische Bedrohungen von Personen und Gruppen in eine gemeinsame Datenbank einzuspielen.
Zu den Daten gehören u.a. Bankverbindungen, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Kenntnisse oder Fertigkeiten mit Sprengstoffen oder Waffen, Tätigkeiten, Fahr- und Flugerlaubnisse, besuchte Orte und Gebiete. Der Zugriff auf die erweiterten Grunddaten soll nur unter strengen Voraussetzungen möglich sein, die nur bei Abwehr einer akuten Gefahr möglich sein soll.
Im Vorfeld gab es Kritik von Datenschützern, da durch die Speicherung von Kontaktpersonen auch Unbeteiligte in die Datenbank gelangen können.