Keine schwarzen Hüte für Polizei – BGH stoppt Polizei-Hacker

Wie Tageszeitung (taz) heute berichtet, hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH), Ulrich Hebenstreit, die Praxis der Online-Durchsuchungen am 25. November für illegal erklärt. Sein Beschluss ist noch nicht veröffentlicht, liege aber der taz vor.

Das Bundesinnenministerium habe daher die Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes bis auf weiteres gestoppt. Weder der § 100a der Strafprozessordnung (StPO) zur E-Mail-Überwachung noch der § 102 StPO zu Hausdurchsuchungen berechtigen laut BGH dazu.

Erstens greift die E-Mail-Überwachung nur während der Übermittlung und gilt daher nicht für bereits lokal gespeicherte Daten. Und zweitens wird die Hausdurchsuchung offen, das heißt im Beisein des Betroffenen oder Zeugen, durchgeführt. Beides treffe auf versteckte Spionage von fremden Computern etwa mittels Trojaner nicht zu.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte erst kürzlich die Ausweitung der Spionage-Befugnisse gefordert. In Berlin hofft daher, dass der BGH sein Urteil noch ändert. Generalbundesanwältin Monika Harms hat bereits Beschwerde gegen das Urteil des BGH eingelegt.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 11. Dezember 2006
 Kategorie: Nachricht
 Tags:

Schreibe einen Kommentar