Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar fordert Änderungen bei der geplanten Neuregelung der Telefonüberwachung. Speziell verlangt er eine stärkere Abgrenzung von Erhebungs- und Verwertungsverbot.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Aufzeichnungen nur dann nicht erhoben werden dürfen, wenn das Telefongespräch ausschließlich die Privatsphäre betrifft. Das bedeute laut Schaar für die Praxis, dass prinzipiell jedes Gespräch eines Verdächtigen aufgezeichnet werden dürfe. Erst nach Anhörung der Gespräche werde dann entschieden, welche Teile nicht für die Ermittlungen verwertet werden dürften. Dies sei nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar.
Ebenso monierte Schaar Vorstöße, die Privatfirmen für zivilrechtliche Zwecke den Zugriff auf Daten aus der geplanten Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten zu erlauben. Dies fordert die Musik- und Filmindustrie, um mit Hilfe dieser Daten den Download und das Anbieten urheberrechtlich geschützter Dateien nachweisen zu können.
Ebenso spricht sich Schaar gegen eine generelle Internetüberwachung durch die Polizei aus. Erst bei konkreten Hinweisen auf Straftaten dürfe die Polizei zu diesem Mittel greifen.