Mit dem Stimmen der Großen Koalition und der FDP-Fraktion hat der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstag das Elektronische Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) verabschiedet, wodurch ein Telemediengesetz (TMG) geschaffen wird. Ein wichtiger Punkt des Gesetzes ist die Aufhebung der Unterscheidung von Telediensten und Mediendiensten, für die bisher das Teledienstegesetz (TDG) des Bundes bzw. der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) der Länder einschlägig war.
Das neue Gesetz definiert als Telemedien alle Informations- und Telekommunikationsdienste, die nicht ausschließlich Rundfunk- oder Telekommunikationsdienste sind. Damit sind Rundfunk, Livestreaming, Webcasting und Internettelfonie nicht betroffen, sehr wohl werden aber zeitversetztes Video-on-Demand, Weblogs und kommerzielle Werbung für Dienstleistungen und Waren dadurch erfasst.
Die Anbieter von Telemedien müssen in Zukunft „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes“ Bestandsdaten herausgeben, zu denen u.a. Name, Anschrift und persönliche Nutzerkennung gehören. Diese Klausel gilt auch für die Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum und die Gefahrenabwehr durch die Polizei der Bundesländer.
Die Fraktionen der Linken und der Grünen kritisierten das Gesetz als Erweiterung der Möglichkeiten für Ermittlungsbehörden ohne richterliche Genehmigung. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisiert die Regelung ebenfalls. Den Unternehmen würden neue Pflichten zur Auskunftserteilung auferlegt, die sie zu Hilfspolizisten mache. Die Kosten hierfür würden sie im europäischen Wettbewerb benachteiligen.
Werner Hülsmann, der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), und die Journalistin und Autorin Bettina Winsemann alias Twister wollen gegen die Überwachungsklauseln mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vorgehen.