EU-weiter Datenaustausch zwischen Polizeibehörden geplant

Der Vertrag von Prüm regelt den Datenaustausch zwischen Polizei- und Justizbehörden von sieben EU-Mitgliedstaaten. Der Ministerrat will den Kern des Vertrags nun in EU-Recht überführen. Der in Österreicht auch Schengen III genannte Prümer Vertrag sieht vor, dass Polizei- und Justizbehörden der beteiligten Staaten direkt auf Datenbanken der einzelnen nationalen Behörden zugreifen können, die DNA-Analysedaten, elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke und Kraffahrzeug- und Halterdaten beinhalten.

Neben den sieben Unterzeichnerstaaten von 2005 (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien) haben neun weitere (Finnland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Bulgarien, Rumänien und Griechenland) angekündigt diesem Abkommen beitreten zu wollen.

Seit Dezember 2006 ist ein einfacher Datenaustausch zwischen deutschen und österreichischen Behörden möglich, Spanien wird seine Infrastruktur in Kürze angepasst haben.

Bei einem informellen Treffen der EU-Innenminister im Januar haben die meisten Minister, der Vizepräsident der Europäischen Kommission Franco Frattini und der Vertreter des Europäischen Parlaments, Jean-Marie Cavada, bereits ihre Unterstützung für eine Überführung des Vertrags in EU-Recht angekündigt. Am vergangenen Donnerstag haben deshalb die 16 Unterzeichner- und Beitrittsstaaten des Abkommens den Entwurf eines Ratsbeschluss eingebracht, der den Vertrag inhaltsgleich als EU-Recht festlegen soll.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 19. Februar 2007
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