Google-Datenschützer gegen deutsche Pläne zur Vorratsdatenspeicherung

Der europäische Datenschutzbeauftragte von Google kritisiert den aktuell vorliegenden Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Telekommunikationsüberwachung, insbesondere die Auflage, wonach Anbieter von E-Mail-Konten Kunden identifizieren müssten. Die Bundesregierung plant bei der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten weitere Datenerhebungen zur Pflicht zu machen und über das Mindestmaß hinauszugehen. Unter anderem ist im Referentenentwurf eine Pflicht für E-Mail-Dienstleister enthalten, Kundendaten zu erheben, die eine Identifizierung der Nutzer möglich macht.

Zur Einrichtung eines E-Mail-Kontos wäre dann eine Identifizierung des Nutzers beispielsweise über Personalausweis nötig. Der Datenschutzbeauftrage von Google Peter Fleischer hat sich in gegenüber der New York Times gegen diese Regelung ausgesprochen. Fleischer wörtlich: „Dies ist unglaublich schlecht für den Datenschutz, da die Nutzer daran gewöhnt sind, dass man eine anonyme E-Mail-Adresse besitzen darf.“ Außerdem sei eine solche Auflage überhaupt nicht durchführbar und würde niemals funktionieren.

Fleischer holt noch weiter aus und bezeichnet Deutschland als eines der Länder in Europa, in dem am meisten über Datenschutz gesprochen würde, sieht es jedoch beim Bewusstsein über die Bedeutung ganz am Ende der Skala. Außerdem sei nicht klar, ob auch ausländische Dienstleister betroffen wären, wenn sie deutschen Nutzern E-Mail-Adressen zuteilen.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 20. Februar 2007
 Kategorie: Nachricht
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