Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Umsetzung zur präventiven Speicherung von Verbindungsdaten für Telefon, Fax, Internet und Mobilfunk beschlossen. Die Telekommunikationsanbieter müssen diese Informationen sechs Monate lang vorhalten. Zwangsweise speichern müssen die Anbieter bei Festnetz- und Mobiltelefonaten, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Bei Mobiltelefonen wird zudem der Standort festgehalten. In keinem Fall wird jedoch der Inhalt der Gespräche protokolliert.

Ebenso wird der Email-Verkehr überwacht: Wann wer an welche Adresse eine Email geschrieben hat. Auch hier wird der Inhalt der Email nicht eingesehen. Einen Ausweg bieten immer noch anonyme Email-Konten. Auch das Surfverhalten wird protokolliert, wobei Hinweise auf die besuchten Seiten vorerst nicht erhoben werden.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 19. April 2007
 Kategorie: Nachricht
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