Diese Woche wurde auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag bekannt, dass eine Dienstvorschrift aus dem Jahr 2005 dem Bundesamt für Verfassungsschutz das Ausspionieren von Computern über das Internet erlaubt hatte. Sie wurde vom damaligen Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) veranlasst. Nach Informationen der tageszeitung wurde in die Vorschrift ein Punkt k eingefügt, dessen Formulierung so schwammig war, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste das Wesen der Bestimmung verkannt und sie für eine Überwachung von Chatrooms und Websites gehalten hätten.
Das Innenministerium hat daraufhin diese Vorschrift außer Kraft gesetzt, solange die Verfassungsmäßigkeit geprüft wird. Insbesondere soll eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) zur Online-Durchsuchung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalens abgewartet werden, die u.a. vom ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) getragen wird.
Der Bundesgerichtshof hat im Februar diesen Jahres das heimliche Ausspähen von Rechnern durch die Polizei bereits als unzulässig und nicht die Strafprozessordnung gedeckt abgelehnt, da es nach Meinung des Gerichts ähnlich einer Hausdurchsuchung zu handhaben sei. Dieses Mittel steht aber dem Verfassungsschutz gar nicht zu.
Das Bundesverfassungsschutzgesetz soll noch in diesem Jahr reformiert werden. Das Innenministerium möchte dann auch die Online-Durchsuchung darin verankert haben. Widerstand im Bundestag kommt allerdings nicht nur durch die Opposition, sondern auch durch die SPD. Sie möchte das ähnlich der heimlichen Wohnraumüberwachung („Großer Lauschangriff“) handhaben. Diese ist im Gesetz explizit geregelt und Bedarf zur Konformität mit dem Grundgesetz einer richterlichen Anordnung.