Der deutsche Bundesrat hat heute die Gesetzesänderung zur Aufnahme von digitalen Fingerabdrücken in den neuen Reisepass durchgewinkt. Demnach werden ab 1. November diesen Jahres die Abdrücke beider Zeigefinger digital im Pass gespeichert. Seit Oktober 2006 ist das digitale Gesichtsbild neben der altbekannten Unterschrift bereits biometrischer Bestandteil des Passes. Somit kommen nun die Fingerabdrücke als drittes biometrisches Merkmal dazu.
Im Rahmen dieser Gesetzesnovelle wird zudem die automatisierte Übermittlung von Lichtbildern aus Pässen und Ausweisen an die Polizei- und Ordnungsbehörden Realität. Entsprechende Informationen dürfen von den Passbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten an die Strafverfolger übermittelt werden, wenn die zuständige Meldestelle nicht erreichbar ist.
Nicht geschafft hat es der Antrag der CDU/CSU, Fingerabdrücke dauerhaft bei den Meldebehörden zu speichern. Ungeachtet dessen ist auch die so verabschiedete Gesetzesnovelle Gegenstand heißer Diskussionen. So hat Günter Schumacher vom Joint Research Center (JRC) der EU-Kommission kürzlich gravierende Bedenken angesichts des Großtests der bislang unausgereiften biometrischen Technik an der Bevölkerung geltend gemacht.