In der Zukunft sollen die verschiedensten Gegenstände mit RFID-Chips ausgestattet sein und über das Internet verknüpft werden, so eine Vision des Science-Fiction-Autors Bruce Sterling, die er als das Internet der Dinge bezeichnet. Anlässlich einer Expertenkonferenz zum Thema äußerte sich der Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, zu den datenschutzrechtlichen Aspekten. Er sehe in der Technik eine Gefahr einer heimlichen Überwachung.
Dieser Gefahr könne begegnet werden, indem zum einen die heimliche Ortung von Personen mit technischen Hilfsmitteln unter Strafe gestellt werde, zum anderen aber auch durch die Gestaltung der Chips. Zu dieser müssten sich Handel und Hersteller „umfassend, nachprüfbar und verbindlich“ verpflichten. Bereits bei seiner Antrittsrede 2003 forderte er, dass die Bürger Geräte an die Hand bekommen sollten, um RFID-Chips auslesen und nach dem Kauf der mit ihnen versehenen Waren deaktivieren zu können.
Im Rahmen einer Vorlesung an der TU Berlin forderte Schaar ein umfassendes Gendiagnosegesetz, da die Humangenetik große Fortschritte macht. Eine Gefahr sehe er vor allem bei der Verwendung von Gen-Tests im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und beim Abschluss von Versicherungsverträgen.
Da weder das Medizin- noch das Datenschutzrecht einen ausreichenden Schutz böte, erwartet Schaar von der Politik, noch in der laufenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf, der die Persönlichkeitsrechte der Bürger bei genetischen Untersuchungen gewährleistet, insbesondere weil es schon eine einstimmig angenommene Entschließung des Bundestages gibt, die genau dieses fordert.