Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will noch im Februar den Entwurf eines Gesetzes in den Landtag einbringen, der dem Landesamt für Verfassungsschutz die Onlinedurchsuchung ermöglichen soll.
Dies sagte Herrmann in einem Interview mit Focus, das in der morgen erscheinenden Ausgabe erscheint. Dies werde unabhängig von Entscheidungen der Bundesregierung geschehen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird im Frühling eine Grundsatzentscheidung über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Onlinedurchsuchung fällen, nachdem der Bundesgerichtshof in einem ersten Urteil das Ausspionieren von Computern für unzulässig erklärt. Die Bundesregierung will mit der Einbringung ihres Entwurfs bis zum Urteil warten.
Herrmann sagte im Interview, dass er nicht so lange warten werde, da „die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real“ sei. Vorgaben des BVerfG ließen sich auch noch während des Gesetzgebungsverfahrens einbinden.
Im Gesetzentwurf seinen nach Aussage des Ministers hohe Hürden eingebaut: Die Onlinedurchsuchung durch den Verfassungsschutzes sei nur bei begründetem Verdacht auf besonders schwere Straftaten möglich, wie die Verbereitung eines Terroranschlags. Zusätzlich sei jede einzelne Maßnahme vom Minister persönlich und von der Landtagskommission, die den Verfassungsschutz überwacht, zu genehmigen. Wie üblich, soll es allerdings bei Gefahr in Verzug möglich sein, die Genehmigung nachträglich einzuholen.