US-Zoll darf Laptops ohne Verdacht durchsuchen und konfiszieren

Wie die Washington Post gestern berichtete, hat das US-Heimatschutzministerium unter Verschluß gehaltene Zoll-Richtlinien veröffentlicht: Demnach darf der US-Zoll auch ohne konkreten Verdacht Laptops und Speichermedien durchsuchen und konfiszieren. Die Zoll-Richtlinien des US-Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security, DHS) erlauben es den Beamten, Informationsträger jeglicher Art (Laptop, USB-Sticks, MP3-Player, externe Festplatten, Mobiltelefone sowie Bücher und andere Schriften bis hin zu Notizzetteln zu beschlagnahmen und auf verdächtige oder strafwürdige Inhalte zu durchsuchen. Ein konkreter Verdacht ist nicht notwendig. Es kann praktisch jede Person widerfahren, welche die US-Außengrenze überqueren will.

Von den beschlagnahmten Daten dürfen nach Bedarf Kopien angefordert werden, die wie die Originale auch an Privatunternehmen weitergegeben werden können; etwa für eine gründlichere Durchsuchung verschlüsselter Datenträger oder bei fremdsprachigen Dokumenten. Gesucht wird vorgeblich nach terroristisch relevantem oder anderweitig illegalen Material.

Für die Dauer der Durchsuchungen bis zur Rückgabe der Datenträger veranschlagen die Behörden zwei bis maximal drei Wochen. Nach unbestetigten Informationen der Washington Post hat es in mindestens einem Fall aber auch schon mal mehrere Monate gedauert. Michael Chertoff, Chef des DHS, äußerte sich kürzlich in der USA Today zu den Praktiken: „The most dangerous contraband is often contained in laptop computers or other electronic devices.“ Bürgerrechtler kritisieren hingegen seit Monaten das Vorgehen der Zollfahnder.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 2. August 2008
 Kategorie: Times
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