Bundesverfassungsgericht verhandelt über Antiterrordatei

Am gestrigen Dienstag begann vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über eine Verfassungsbeschwerde zur Antiterrordatei.

In dieser Datenbank werden von Geheimdienste und Polizeibehörden von Bund und Ländern zum einen Daten über Terrorverdächtige und ihr Umfeld gespeichert, zum anderen aber auch Verweise auf vorhandene Daten bei diesen Behörden. Damit soll der Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden vereinfacht werden.

Unter anderen genau an diesem vereinfachten Datenaustausch stören sich die Beschwerdeführer. Sie sehen darin eine Verletzung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten.

Außerdem seien durch das Gesetz eine Reihe von Grundrechten verletzt, so das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert in einem TV-Interview mit dem ZDF auch, dass die Verwendung der Datenbank kaum demokratisch überprüft werde. Ähnlich äußert sich auch der Sprecher des Chaos Computer Clubs Frank Rieger in einem Interview mit der ARD.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sowie der Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke halten dagegen, dass die Antiterrordatei ein wesentliches Element des Kampfes gegen den Terror sei. Damit sei eine neue Qualität der Gefährdungsanalyse möglich. Insbesondere gehe es nicht darum, alle vorhanden Daten „in einen Topf zu werfen“, sondern jeweils gezielt im Zusammenhang mit konkreten Verfahren einzelfallbezogen abzugleichen.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 7. November 2012
 Kategorie: Nachricht
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