Das Bundesverfassungsgericht entschied im März, dass die gegenwärtige Praxis des Großen Lauschangriffs gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde verstößt. Im Juni kursierte dann ein Referentenentwurf, der zwar diese Bedenken mit juristischen Tricks umgeht, ansonsten aber gegen den Kern des Urteils eine Ausweitung des Großen Lauschangriffs vorsah.
Laut einer Meldung bei Spiegel Online soll nach Protesten innerhalb der Regierungsfraktionen ein neuer Enwurf gerade erarbeitet werden. Dieser Entwurf sieht zwar keine Änderung der gegenwärtigen Praxis vor, jedoch sollen weiterhin Gespräche von Beschuldigten mit Berufsgeheimnisträgern ausgenommen werden. Zu den Berufsgeheimnisträgern zählen u.a. Ärzte, Priester, Anwälte und Journalisten.