Auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Haltung der Bundesregierung zur EU-weiten Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten antwortete die Bundesministerin sehr überraschend: Die Befürwortung der Vorratsspeicherung ist eine Abkehr von der bisherigen Position, wonach sie unverhältnismäßig sei, da dadurch einerseits ein Pauschalverdacht gegen die Nutzer ausgesprochen werde, andererseits die Kosten für die TK-Dienstleister sehr hoch seien. Deshalb ist die generelle Speicherung in der Novelle des Telekommunikationsgesetz auch nicht vorgesehen.
Doch nach den Terroranschlägen vom 21. März 2004 in Madrid hätten sich die Rahmenbedingungen geändert, weshalb die Bundesregierung im Europäischen Rat nicht gegen eine Vorratsdatenspeicherung votieren werde. Einzig Einzelheiten müssten geklärt werden, also die Art der gespeicherten Daten, die Dauer der Speicherung, die Aufbereitung der Daten und die Zugriffsmöglichkeiten der Ermittlungsbehörden. Nach Aussage der Ministerin könnten alle datenschutzrechtliche Bedenken in der Ausgestaltung der einzelnen Punkte zu berücksichtigt werden.
Auch die Finanzierung stelle kein Problem mehr dar: Die Speicherungsdauer dürfe nur nicht allzu lang sein, und da alle Anbieter und Netzbetreiber auf die gleiche Weise betroffen seien, sei auch keine Wettbewerbsverzerrung zu befürchten. Auch könne sich der Staat an den Kosten für die Datenspeicherung beteiligen.
Da Beschlüsse des Europäischen Rates in Bundesrecht umgesetzt werden müssen, müsste bei einem entsprechenden Beschluss das TKG wieder reformiert werden und Klauseln über die Vorratsdatenspeicherung einbezogen werden.
Damit wird der Beschluss der Grünen zur Sicherheitspolitik auf seine erste Probe gestellt: Kann sich der kleine Koalitionspartner als Gegengewicht zur Justizministerin Zypries behaupten und seine Position als Bürgerrechtspartei einnehmen? Und die Frage, an der alles scheitern könnte, lautet wie so häufig in der Politik: „Und wer zahlt’s?“ (Gerhard Polt)