Schon bislang darf der genetische Fingerabdruck für die Bekämpfung schwerer Straftaten und Sexualverbrechen angewendet werden. Die Union fordert jedoch, dass der genetische Fingerabdruck Teil der normalen erkennungsdienstlichen Behandlung wird. Auch Teile der SPD schließen sich dem an und fordern die Aufhebung des richterlichen Vorbehalts und eine Ausweitung der zentralen DNA-Datenbank, die beim Bundeskriminalamt geführt wird und derzeit ca. 400.000 Datensätze beinhält.
Die Grünen widerum sehen keinen Bedarf für eine Ausweitung der gegenwärtigen Praxis. Die Überführung des Täters sei nach gegenwärtigem Recht erfolgt, so der rechtspolitische Sprecher ihrer Bundestagsfraktion, weshalb eine Ausweitung nicht notwendig sei.
Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter warnte vor einer willkürlichen Ausweitung der Analysedatei, in deren Folge am Ende die gesamte Bevölkerung in die Datei aufgenommen werde könne.
Eine ungeklärte Frage entsteht aus der Tatsache, wie die DNA-Spur des irakischen Tatverdächtigen gespeichert werden konnte: Er hatte sich als Beschuldigter einer Sexualstraftat freiwillig einem DNA-Test unterzogen. Dadurch konnte er in diesem Fall entlastet werden, so dass die Speicherung zumindest verfassungsrechtlich anfechtbar ist.
- Datenschützer kontert Forderung nach Ausweitung von DNA-Tests, Heise Newsticker, 17.01.2004
- Christian Rath, Gendatei auf Expansionskurs, die tageszeitung, 18.01.2004
- Peter Ulber, Miniwahr: Der genetische Fingerabdruck, 19.01.2002
- Bund deutscher Kriminalbeamter, Nachrichten zum Thema genetischer Fingerabdruck