NRW-Verfassungsschutz will schwarze Hüte

Das neue Verfassungsschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen, das gestern in zweiter Lesung vom Landtag behandelt wurde, sieht „heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel“ vor. Damit ist konkret gemeint, dass der Verfassungsschutz berechtigt sein wird, verdeckt im Internet zu ermitteln und insbesondere auch Computer auszuspähen, eine Vorgehensweise, die in Hackkreisen missbilligt wird und als „Black Hat Hacking“ bezeichnet wird.

Die Schweiz testet gegenwärtig den Einsatz von Überwachungssoftware, um auch Gespräche über Internettelefonie, sogenanntes Voice over IP (VoIP), abhören zu können. Eine entsprechende Software wurde speziell von einer Sicherheitsfirma bereits angefertigt, die nicht von Antivirenprogrammen gefunden werden soll. Der Vorschlag in NRW geht noch darüber hinaus.

Verfassungsrechtliche Bedenken werden im Fall der neuen Befugnisse für den Verfassungsschutz wie folgt aus dem Weg geräumt: Die Daten auf dem Computer sind nicht Gegenstand von Post- oder Telekommunikation, weshalb Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Anwendung kommt. Auch sei das Auslesen von auf dem Computer gespeicherten Daten kein Eindringen in die Wohnung, weshalb auch Art. 13 GG nicht einschlägig sei. Somit ist nach Meinung der Landesregierung auch kein richterlicher Beschluss notwendig.

Bundesinnenminister Schäuble hat heute wieder auf die Gefahren durch das Internet hingewiesen. Das Netz sei „Fernuniversität und Trainingscamp für Terroristen“, wie die Nachrichtenagentur Reuters seine Aussagen zitiert. Im Rahmen der Einrichtung einer Ermittlergruppe beim Bundeskriminalamt (BKA) zur Internetkriminalität soll diese durch eine Gesetzesänderung ebenfalls die Möglichkeit erhalten, über Trojaner die Rechner von Verdächtigen auszuspionieren.

Seit 2001 ist bekannt, dass das FBI in den USA an einem Trojaner arbeitet. Nähere Informationen sind hierzu allerdings nicht zu bekommen. Ein derartiger Trojaner müsste allerdings derart beschaffen sein, dass ihn Virenschutzprogramme nicht erkennen können. Allerdings wäre auch eine Einigung mit den Herstellern solcher Programme möglich, um dies zu gewährleisten, wie es Sony vorgemacht hat. Die Einigung der Bundesregierung mit dem USA über eine gemeinsame Internetüberwachung erscheint hierdurch auch in einem neuen Licht.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 8. Dezember 2006
 Kategorie: Nachricht
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