Onlinedurchsuchung: Details zu Technik und Einsatz

Nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das heimliche Ausspionieren von Computern für unzulässig erklärt hat, wird über eine Gesetzesänderung diskutiert, die genau dieses der Polizei bei einer richterlichen Anordnung erlauben soll. In den vergangenen Tagen äußerte sich BKA-Präsident Jörg Ziercke in der Öffentlichkeit zu Einzelheiten.

In einem Interview mit der tageszeitung vom 26.03.2007 erläuterte Ziercke, dass eine Onlinedurchsuchung ein nur in Ausnahmefällen eingesetzte Technik sein soll, da verschlüsselte Daten auf Festplatten bei einer Beschlagnahme nicht gelesen werden könnten. Die Polizei dürfe jedoch nicht alle Daten lesen, insbesondere das Persönlichkeitsrecht müsse beachtet werden. Hierzu sei eine dreifache Kontrolle eingebaut. Ziercke wörtlich: „Ein Richter muss die Maßnahme genehmigen, die Staatsanwaltschaft überwacht sie und Datenschutzbeauftragte können sie ebenfalls kontrollieren.“

Eine Gleichsetzung dieser Vorgehensweise mit Trojanischen Pferden oder Hacker-Methoden lehnt Ziercke ab. Eine „Schleppnetzfahndung“ werde es nicht geben, es gehe nur darum, den von „Schwerstkriminellen bereits vollzogenen digitalen Quantensprung aufzuholen“.

Ebenfalls am Montag äußerte sich Ziercke bei einem Fachgespräch der Grünen im Bundestag zum Thema. Es werde keine Schadsoftware eingesetzt, der Bundestrojaner sei ein falscher Ausdruck, da sich keine Daten löschen oder verändern ließen. Der Quellcode der Software könne bei Gericht hinterlegt werden. Auch sollen Experten z.B. des Chaos Computer Clubs sollen in Nachhinein ein Programm begutachten können.

Die Polizei habe kein Interesse am Kernbereich der persönlichen Lebensführung, es sei nicht beabsichtigt, komplette Inhalte einer Festplatte über das Internet downzuloaden. Einsatzbereiche seien die Aufklärung von Datenaustausch, Planungen und Unterstützer in Terrornetzwerken, von Tätigkeiten ausländischer Geheimdienste, sowie von Phishing unter Einsatz von Botnetzen.

Auf eine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Wieland, ob Geheimdienste bereits die rechtlichen Möglichkeiten zur Onlinedurchsuchung haben, antwortete der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier, dass die Bundesregierung dies für möglich hält. Laut Altmaier sei dies für den Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischen Abschirmdienst (MAD) durch die Gesetze gedeckt.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 30. März 2007
 Kategorie: Nachricht
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